Schulbetrieb ab 25.04.2022
- Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
- Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
- Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
- Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.
Schulbetrieb ab 19.04.2022
Schülerinnen und Schüler haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume eine Maske (bis zur 8. Schulstufe MNS, ab der 9. Schulstufe FFP2-Maske) zu tragen.
Alle externen Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben in allen Schulen und vom Bund erhaltenen Schülerheimen im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.
Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt. Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.
CORONA Maßnahmen – gültig ab Montag 13_09_2021
In den ersten drei Wochen nach Schulbeginn gilt eine Sicherheitsphase.
Der Zeitraum wurde aufgrund der aktuellen Lage um eine Woche verlängert. In der Sicherheitsphase tragen alle Personen außerhalb der Klasse Mund-Nasenschutz. Schülerinnen und Schüler testen sich dreimal in der Woche, davon mindestens einmal mittels PCR-Test.
Testungen in der ersten Schulwoche: Montag – Antigentest; Mittwoch – Antigentest und PCR-Test.
WICHTIGE LINKS
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG ZUR TESTUNG (PCR- und Antigen-Test)
ELTERNBRIEF DES BILDUNGSMINISTERIUMS
VORAUSSETZUNG FÜR DEN BESUCH DES SCHULGEBÄUDES FÜR
ELTERN UND SCHULFREMDE PERSONEN –> 3-G REGEL
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung für Elternabende, Elterngespräche, … ausnahmslos eingehalten werden muss.
SCHÜTZEN WIR UNS UND ANDERE! DANKE FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!